Allgemeines Zivilrecht

Die Beratung im allgemeinen Zivilrecht umfasst für unsere Mandanten, Unternehmen oder Privatpersonen insbesondere das Vertragsrecht, das Kaufrecht, das Werkvertragsrecht, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Geltendmachung sämtlicher sich daraus ergebender Forderungen.

Das Kaufrecht und das Werkvertragsrecht stellen einen Schwerpunkt des allgemeinen Zivilrechts dar. Insbesondere im Zusammenhang mit Mängeln an der Kauf- oder Werksache kann es zu einer Vielzahl von Streitigkeiten führen.

Die Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ist im geschäftlichen Verkehr durchaus üblich. Hier bedarf es der umfangreichen Beratung hinsichtlich der Erstellung und der Einbeziehung in Verträge von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die außergerichtliche und die gerichtliche Geltendmachung von Forderungen bedürfen der umfangreichen Kenntnis der einzelnen Sachverhalte und der rechtlichen Beziehungen der beteiligten Parteien. Nachdem die gerichtliche Geltendmachung abgeschlossen ist, setzt sich die anwaltliche Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung fort.

In Sachen „Allgemeines Zivilrecht“ vertritt Sie:
RA Mark-Fabian Schumacher
RA Martin Koven-Sturm
RA Andreas Forsthoff