Familienrecht

Bei dem Familienrecht handelt es sich um ein umfangreiches Rechtsgebiet, deren Normen das Recht der Verwandtschaft und der Ehe ordnet. Das Familienrecht gehört zum Zivilrecht und behandelt die rechtlichen Beziehungen der Mitglieder einer Familie und deren Beziehung zu Dritten auf rechtlicher Ebene, insbesondere der sich daraus ergebenden Verpflichtungen. Das Familienrecht, in welchem wir unsere Mandanten bundesweit rechtlich betreuen, beinhaltet insbesondere folgende Themengebiete

Rechte und Pflichten aus der Ehe und:

  • Scheidung
  • eheliches Vermögensrecht (Güterrecht)
  • Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
  • Versorgungsausgleich
  • ehelicher Hausrat
  • Gewaltschutz

Rechte und Pflichten aus der Beziehung von Eltern zu ihren Kindern

  • Adoption
  • Pflegschaft
  • Abstammung
  • Kindesunterhalt
  • elterliche Sorge (z.B. Aufenthaltsbestimmungsrecht u.a.)
  • Umgangsrecht
  • Gewaltschutz

In Sachen „Allgemeines Zivilrecht“ vertritt Sie:
RA Andreas Forsthoff