Gewerberaummietrecht

Für den Mieter ist der langfristige Bestandsschutz seines Geschäftsraummietvertrages oftmals wichtiger als der Schutz seiner Wohnung.

Mit dem Verlust des Geschäftsraumes läuft er Gefahr, seine wirtschaftliche Existenz zu verlieren. Der gesetzliche Schutz des Geschäftsraummieters ist sehr stark eingeschränkt, da die meisten Schutzvorschriften des Wohnraummietrechts keine Anwendung finden.

Aus diesem Grund sollte bereits vor Abschluss eines Gewerbemietvertrages rechtlicher Rat eingeholt werden. Gerne werden in folgenden Bereichen für Sie tätig:

  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung
  • Vertragsverhandlung – Gestaltung und Überprüfung von Verträgen (insbesondere Befristungsregelungen)
  • Beendigung von Mietverhältnissen
  • Mietrückstände
  • Schadenersatz
  • Abmahnungen
  • Mängel bzw. Mängelbeseitigung
  • Mietminderung
  • Mieterhöhung
  • Modernisierung
  • Renovierung/ Schönheitsreparaturen
  • Betriebskosten
  • Kautionsstreitigkeiten
  • Nutzungsänderungen
  • Betriebspflichten
  • Untervermietung

In Sachen „Gewerberaummietrecht“ vertritt Sie:
RA Martin Koven-Sturm