Die Kanzlei

Die Kanzlei besteht aus dem Rechtsanwalt Mark-Fabian Schumacher.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in erster Linie im Bereich des Arbeitsrechts, dem Handels- und Gesellschaftsrecht, dem Immobilienrecht, dem Familienrecht sowie dem Strafrecht.

Daneben bearbeiten wir eine Vielzahl von verkehrsrechtlichen Angelegenheiten. Wir verstehen uns als anwaltliche Dienstleister sowohl mit breitgefächertem Grundlagenwissen als auch mit fundiertem Spezialwissen in den jeweiligen Fachgebieten.

Die Tätigkeitsschwerpunkte unserer Kanzlei sind:

  • Allgemeines Zivilrecht
  • Individuelles und Kollektives Arbeitsrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Nationales – und Internationales Wirtschaftsrecht
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Strafrecht (Allgemeines Strafrecht, Jugendstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht)
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht