Strafrecht

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf das Strafrecht, wobei der Schwerpunkt unserer Tätigkeit der die Strafverteidigung im Allgemeinen Strafrecht, im Jugendstrafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht liegt.
Das Strafrecht unterscheidet sich in der Arbeitsweise und den Arbeitsabläufen derart wesentlich von den anderen Rechtsgebieten, dass die Spezialisierung im Bereich des Strafrechtes notwendig ist um eine erfolgreiche Arbeit auf qualitativ höchstem Niveau zu gewährleisten.
Aus dem Strafrecht sind vor allem folgende Deliktsbereiche bzw. Tätigkeitsfelder beispielhaft zu nennen:

  • Arztstrafrecht
  • Beleidigung
  • Berufung im Strafverfahren
  • Bestechungsdelikte
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Bilanzstrafrecht
  • Bewährungswiderruf
  • Insolvenzstrafrecht
  • Internetstrafrecht
  • Eigentumsdelikte (Diebstahl, Raub, Unterschlagung, Brandstiftung)
  • Jugendstrafrecht
  • Kapitalstrafrecht
  • Körperverletzungsdelikte
  • Korruptionsdelikte
  • Medizinstrafrecht
  • Nachstellung (Stalking)
  • Revision im Strafverfahren
  • Sachbeschädigung
  • Sexualstraftaten
  • Strafvollzug
  • Strafanzeige, Strafantrag
  • Verkehrsstrafrecht (Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt)
  • Vermögensdelikte (Betrug, Hehlerei, Erpressung, Untreue)
  • Zeugenbeistand

In Sachen „Strafrecht“ vertritt Sie:
RA Mark-Fabian Schumacher