Urheberrecht

Im Bereich Urheberrecht ist die anwaltliche Beratung durch einen Spezialisten äußerst wichtig, da das Urheberrecht eine Spezialmaterie ist, die vertiefte Spezialkenntnisse sowie regelmäßige praktische Erfahrungen erfordert.

Das Urheberrecht schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und der Kunst. Hierzu zählen insbesondere Werke der Musik, Sprachwerke (Schriftwerke und Reden), Computerprogramme, Filmwerke, Lichtbilder und Darstellungen. Auch ähnlich wie Lichtbilder hergestellte Erzeugnisse genießen den Schutz des Urheberrechts.

Im Urheberrecht unterscheidet man zwischen dem Urheberpers önlichkeitsrecht (u. a. das Recht zu bestimmen ob und wie das Werk veröffentlicht wird) und den Verwertungsrechten. Regelmäßig besteht im Urheberrecht vor allem Streit über die Verwertungsrechte. Insbesondere ist die Einräumung eines Nutzungsrechts von Bedeutung. Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht ausgestattet werden. Selbstverständlich können bei Einräumung des Nutzungsrechts diverse Einschränkungen erfolgen. Nur in diesem Rahmen ist dann eine Nutzung zulässig. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Ihre Urheberrechte durch nicht berechtigte Personen verletzt werden.

Ein breites Spektrum unserer Tätigkeit im Bereich Urheberrecht betrifft Abmahnungen wegen sog. Filesharing. Mittels diverserer Tauschbörsen werden unterschiedliche urheberrechtlich geschützte Werke getauscht. Dies stellt regemäßig eine Verletzung des Urheberrechts dar. Zahlreiche Kanzleien haben sich darauf spezialisiert, Abmahnungen an die Tauschbörsennutzer zu verschicken. Mit derartigen Abmahnungen werden die Unterlassung zukünftiger Urheberrechtsverletzungen sowie eine bestimmte Zahlung gefordert. Die geforderten Beträge sind jedoch auch bei einer berechtigten Abmahnung zum Teil utopisch hoch. In unserer Kanzlei sind 2 Rechtsanwälte im Bereich Urheberrecht tätig. Wir haben mit jeder nennenswerten Abmahnkanzlei im Bereich Urheberrecht Erfahrung und sind auch Ihnen behilflich, unberechtigte oder viel zu weitgehende Forderungen in einer Abmahnung abzuwehren.

In Sachen „Urheberrecht“ vertritt Sie:
RA Andreas Forsthoff