Verkehrsrecht

Im Rahmen der Ausübung unserer Tätigkeit haben wir einen besonderen Schwerpunkt auf den Bereich des Verkehrsrechts gelegt. Wir vertreten unsere Mandanten im Verkehrsrecht bundesweit. Das Verkehrsrecht ist sehr umfassend, so dass wir es zum besseren Verständnis in die Teilbereiche Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht aufgegliedert haben:

Verkehrszivilrecht
Das Verkehrszivilrecht beinhaltet die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen für Sachschäden und Personenschäden bei Verkehrsunfällen unter Einbeziehung des Schriftverkehrs mit den Versicherungen und der Überprüfung von Sachverständigengutachten. Hierbei geht es insbesondere um die folgenden Ansprüche:

  • Reparaturkosten bzw. Schadensausgleich bei „Totalschaden“
  • Wertminderung
  • Nutzungsausfallentschädigung/Mietwagenkosten
  • Schmerzensgeld
  • Haushaltsführungsschaden

Auch vertreten wir unsere Mandanten in den Bereichen

  • Verkehrsversicherungsrecht (Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung)
  • Autokauf- und Gewährleistungsrechte (Schadensersatzansprüche, Nacherfüllung, Minderung, Garantieansprüche, Widerrufsrechte usw.)


Verkehrsstrafrecht

Im Verkehrsstrafrecht vertreten wir unsere Mandanten als Beschuldigte, Angeklagte und auch als Geschädigte. Dies insbesondere in den Bereichen

  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Eingriffe in den Straßenverkehr
  • Körperverletzungs- und Tötungshandlungen im Straßenverkehr
  • Trunkenheitsfahrten
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ./. Unfallflucht
  • Fahrten ohne Versicherungsschutz.


Ordnungswidrigkeitenrecht

In Ordnungswidrigkeitsverfahren vertreten wir unsere Mandanten als Betroffene, sofern ihnen bei der Teilnahme im Straßenverkehr ein Verstoß zur Last gelegt wird, welcher keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Ordnungwidrigkeiten können zur Verhängung von erheblichen Bußgeldern, Fahrverboten, Eintragungen im Verkehrszentralregister, Nachschulungen, Verlängerung der Probezeit bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen, welche wir im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit für unsere Mandanten zu vermeiden versuchen. Bei den Ordnungswidrigkeiten zu Grunde liegenden Verstößen handelt es sich beispielhaft um folgende Bereiche:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Abstandsverstöße
  • Alkoholfahrten
  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Parkverstöße
  • Rotlichtverstoß
  • Telefonieren während der Fahrt

In Sachen „Verkehrsrecht“ vertritt Sie:
RA Mark-Fabian Schumacher
RA Martin Koven-Sturm
RA Andreas Forsthoff