Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht regelt den Wettbewerb auf einem bestimmten Markt und schützt die auf diesem Markt tätigen Mitbewerber, die Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer. Dabei verbietet das Wettbewerbsrecht unlautere Wettbewerbshandlungen wie beispielsweise solche Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher durch Ausübung von Druck oder sonstigen unangemessenen unsachlichen Einfluß zu beeinträchtigten. Ebenfalls unzulässig sind Wettbewerbshandlungen, die die geschäftliche Unerfahrenheit, beispielsweise von Kindern, oder eine besondere Leichtgläubigkeit oder Zwangslage von Verbrauchern ausnutzen.

Je nachdem, welche Wettbewerbshandlung vorgenommen werden soll, bestehen hierzu besondere Regelungen bzw. Beschränkungen. So müssen beispielsweise bei Zugaben oder Preisnachlässen die Bedingungen für deren Inanspruchnahme klar und eindeutig angegeben werden. Bei Preisausschreiben oder Gewinnspielen mit Werbecharakter müssen die Bedingungen für die Teilnahme klar und eindeutig angegeben sein.

Das Wettbewerbsrecht schützt unterschiedliche Interessen und hat demzufolge auch unterschiedliche Aufgabenbereiche. Im Bereich Wettbewerbsrecht hat sich eine sehr verästelte Rechtsprechung entwickelt, deren Kenntnis bei der Bearbeitung wettbewerbsrechtlicher Mandate unerläßlich ist.

Wir sind Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer wettbewerbsrechtlichen Ansprüche gegenüber Ihren Mitbewerbern behilflich. Wir kennen die notwendige Vorgehensweise und sind mit den Mitteln der Abmahnung, der einstweiligen Verfügung und auch der wettbewerbsrechtlichen Hauptsacheklage bestens vertraut.

Wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, prüfen wir für Sie die Rechtslage und zeigen Ihnen den Weg auf, möglichst kostengünstig eine Lösung herbeizuführen.

In Sachen „Wettbewerbsrecht“ vertritt Sie:
RA Andreas Forsthoff